Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

4  Termine

4.1  Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von notrash.design nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2  Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
4.3  Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat notrash.design nicht zu vertreten und berechtigen notrash.design, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. notrash.design wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

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