2.1 Der Kunde unterstützt notrash.design bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird notrash.design hinsichtlich der von notrash.design zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, notrash.design im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese notrash.design umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass notrash.design die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Scripte Dritter wie z.B. Gästebücher, Fomular-Mailer etc. können unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten. notrash.design haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung eines mangelhaften Programms entstehen könnten.
2.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.